Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta

Bill 55 unter Beschuss

Mit der sogenannten Bill 55 hat Malta einen Schutzschild für seine florierende Glücksspielindustrie aufgebaut, der diese vor Spielerklagen aus Österreich und Deutschland schützen soll.

Die Bill 55 gerät nun unter Beschuss, da die Europäische Union nun nach zwei Jahren seit dem Inkrafttreten der Bill 55 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet hat. Was bedeutet dies für geschädigte Spieler?

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Worum geht es bei der Bill 55?

Malta hat im Juni 2023 die sogenannte Bill No. 55 verabschiedet, ein Gesetz, das die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta systematisch vereiteln soll.

Rechtsexperten sowie Österreich und Deutschland sehen in der Bill 55 einen klaren Verstoß gegen das Unionsrecht. Malta müsste Urteile aus Österreich und Deutschland vollstrecken und dürfte deren Gültigkeit nicht prüfen.

War Malta mit seiner Strategie bisher erfolgreich – erst Anfang 2025 wurde die Vollstreckung österreichischer Urteile in zwei Grundsatzentscheidungen abgelehnt – gerät Malta und die Bill 55 nun zunehmend unter Druck: Die Europäische Kommission sieht in der Bill 55 einen klaren Verstoß gegen das Unionsrecht und hat am 18.6.2025 ein Vertragsverletzungsverfahren (Az INFR(2025)2100) gegen Malta eingeleitet.

Wie geht es nun weiter?

Malta muss Stellung nehmen

Malta muss nun innerhalb von zwei Monaten zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Lenkt Malta nicht ein, kommt es zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Malta.

Bill 55 verstößt gegen Unionsrecht

Unserer Kooperationsanwälte und wir sind der Meinung, dass die Bill 55 klar gegen Unionsrecht verstößt. Mit dem Vertragsverletzungsverfahren ist ein wichtiger Schritt getan, damit von illegalen Online-Casinos geschädigte Spieler zu ihrem Recht kommen.

Bill 55 wird bereits vom EuGH geprüft

Gefahr für die Bill 55 droht aber auch von anderer Seite: Das Handelsgericht Wien will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob die Bill 55 der EU Verordnung Nr.1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entgegensteht (EuGH C-683/24 [Spielerschutz Sigma]).

Der EuGH wird mit hoher Wahrscheinlichkeit entscheiden, dass die Bill 55 gegen das Unionsrecht verstößt.

Fazit

Wir sind zuversichtlich, dass die illegalen Praktiken von Malta und die Vereitelung von österreichischen Spielerklagen bald ein Ende finden.

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